Betriebsfähigkeit industrieller Standorte sicherstellen
Betriebsfähigkeit am Kerngeschäft ausrichten
Die Betriebsfähigkeit eines industriellen Standorts ist erreicht, wenn Produktion, Logistik, Entwicklung und weitere Kernprozesse unter den festgelegten Bedingungen sicher, rechtskonform und verlässlich arbeiten können. Maßgeblich ist nicht die isolierte Verfügbarkeit einzelner Gebäude oder Anlagen, sondern die Wirkung der gesamten Standortinfrastruktur auf das Kerngeschäft. Ein Werk kann technisch geöffnet sein und dennoch nicht betriebsfähig sein, wenn beispielsweise elektrische Versorgung, Kälte, Druckluft, Wasser, Absaugung, Verkehrswege, Brandschutz, Zugang oder personelle Bereitschaft nicht das erforderliche Mindestniveau erreichen. Umgekehrt muss eine lokale Störung nicht zwangsläufig den gesamten Standort stillsetzen. Deshalb sollte Betriebsfähigkeit als definierter Zustand geführt werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig oder nicht betriebsfähig. Für Produktionsbereiche, Lager, Labore, Technikzentralen und Verwaltungsflächen werden jeweils eigene Mindestbedingungen festgelegt. Eingangsgrößen sind Produktionsprogramm, Schichtmodell, Kritikalität der Prozesse, Qualitätsanforderungen, gesetzliche Vorgaben, erforderliche Medienparameter und zulässige Unterbrechungszeiten. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Standortstatus, der zeigt, welche Funktionen freigegeben sind, welche Einschränkungen bestehen und welche Ersatz- oder Sicherungsmaßnahmen aktiv sein müssen. Facility Management erhält damit einen klaren Auftrag: die produktionsunterstützende Infrastruktur so zu steuern, dass das Kerngeschäft unter definierten Bedingungen betrieben werden kann.
