Werkstattausrüstung für Industrie und Betrieb
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Werkstattausrüstung
Werkstattausrüstung (z. B. stationäre und mobile Maschinen, Hebe- und Werkstattgeräte, Druckluftwerkzeuge, Messmittel sowie Hilfs- und Betriebseinrichtungen) zählt im deutschen Facility Management zu den zentralen operativen Asset-Gruppen. Sie wird als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV – 02.2_830) betrieben und unterliegt damit klaren Betreiberpflichten zu sicherer Bereitstellung, Benutzung, Prüfung und Instandhaltung. FM-Compliance erfordert eine nachvollziehbare Dokumentation, die insbesondere belegt: (1) rechtmäßigen Betrieb auch in begründeten Ausnahmefällen (Ausnahmegenehmigungen), (2) wirksame, gültige Prüfungen einschließlich nachgewiesener Prüferkompetenz, (3) koordinierte Sicherheitsverantwortlichkeiten in Werkstattumgebungen – insbesondere bei Gefahrstoffen und mehreren Fremdfirmen, sowie (4) verbindliche Betriebsanweisungen sowohl in Hersteller- als auch Arbeitgeberformat. Die nachfolgende Struktur beschreibt die erforderlichen Dokumenttypen mit prüffähigen Inhalten, ausgerichtet an BetrSichV, TRBS 1201, VDI 4068-1, GefStoffV und DGUV-Regelwerken.
Werkstattausrüstung im industriellen FM
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach BetrSichV
- Prüfprotokolle / Nachweise durchgeführter Prüfungen (Arbeitsmittel)
- Bestellung befähigter Personen für Prüfungen
- Bestellung von Koordinatoren
- Hersteller-Betriebsanleitungen für Arbeitsmittel
- Arbeitgeber-Betriebsanweisung für Arbeitsmittel (standortspezifisch)
- Betriebsanweisung – Flüssiggas (LPG)
- Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren (Arbeitsmittel)
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsmittel)
- Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln
- Festlegung von Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen (Arbeitsmittel)
- Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Handbuch – Sicherheitsleitfaden für Stromerzeugeraggregate
- Herstellerangaben zur Instandhaltung (Arbeitsmittel)
- Informationen für die Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsmittel)
- Informationen zu Notfallmaßnahmen (Arbeitsmittel)
- Protokoll über besondere Unterweisung (Arbeitsmittel)
- Nachweis der Qualifikation der prüfberechtigten Person für elektrische Handwerkzeuge
- Schutzkonzept für Arbeitsmittel
- Unfall- und Schadensbericht für Arbeitsmittel
- Herstellerunterlagen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Vermerk über die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
- Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen
Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach BetrSichV
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach BetrSichV |
| Zweck & Geltungsbereich | Formeller Antrag auf Abweichung von konkret benannten Anforderungen der BetrSichV für definierte Werkstattausrüstung einschließlich Kompensationsmaßnahmen, Auflagen und begrenzter Gültigkeit |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Identifikation der betroffenen Arbeitsmittel (Asset-ID, Typ, Standort, Einsatzbereich) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (erstellt und stellt); Aufsichtsbehörde (prüft/genehmigt); Facility Management (koordiniert Nachweise, implementiert Maßnahmen, führt Nachweisdokumentation) |
| Praxisrelevanz | Relevantes Dokument bei Behördenprüfungen und internen Compliance-Reviews; muss am Standort verfügbar und an den Anlagenstatus gekoppelt sein, um unzulässigen Betrieb zu verhindern |
Erläuterung
Ausnahmegenehmigungen sind in der Praxis selten und gelten als kontrollierte Abweichungen. Das Facility Management stellt sicher, dass eine Genehmigung nicht nur formal vorliegt, sondern im Betrieb wirksam umgesetzt wird: eingeschränkte Nutzung, zusätzliche Schutzmaßnahmen, spezifische Unterweisungen und engmaschigere Kontrollen. Üblich ist die Verknüpfung der Ausnahmegenehmigung mit dem Betriebs-/Nutzungsstatus im CMMS/CAFM (z. B. „Betrieb nur unter Auflagen“, „Sperrung bei Fristablauf“). In Audits prüfen Behörden, ob Auflagen aktiv durchgesetzt werden, ob die Abweichung weiterhin erforderlich ist und ob die Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen belegt werden kann.
Prüfprotokolle / Nachweise durchgeführter Prüfungen (Arbeitsmittel)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Prüfprotokolle / Nachweise durchgeführter Prüfungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Dokumentation aller vorgeschriebenen Prüfungen als Nachweis des sicheren Zustands und der Einhaltung des festgelegten Prüfregimes für Werkstattausrüstung |
| Rechtsgrundlagen / Normen | TRBS 1201 (22.09_5103); BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Eindeutige Arbeitsmittelidentifikation (Asset-ID, Seriennummer, Standort, Kategorie) |
| Verantwortliche Stelle | Befähigte Person/Qualifizierte Prüfer (prüft und dokumentiert); Arbeitgeber/Unternehmer (stellt Durchführung sicher); Facility Management (Terminierung, Dokumentenablage, Mängelverfolgung, Nachweis der Abarbeitung) |
| Praxisrelevanz | Primärer Prüf- und Auditnachweis nach BetrSichV/TRBS; Grundlage für die Freigabe zum Weiterbetrieb sowie für Versicherer- und BG-Prüfungen |
Erläuterung
Die TRBS 1201 beschreibt das anerkannte Vorgehen für Prüfungen von Arbeitsmitteln und bildet damit die fachliche Grundlage für belastbare Prüfnachweise. Im Facility Management werden Prüfprotokolle als kontrollierte Evidenz geführt: Jede Prüfung muss eindeutig dem Asset zugeordnet, von einer qualifizierten Person durchgeführt und mit einem klaren Ergebnis (einschließlich Maßnahmenplan) abgeschlossen sein. FM integriert Prüftermine in CMMS/CAFM, steuert Stillstandsfenster und stellt sicher, dass Mängel in Arbeitsaufträge überführt werden – häufig mit Sperrkennzeichnung (Lockout/Tagout) bis zur dokumentierten Freigabe. Auditoren bewerten sowohl die Vollständigkeit (keine Fristversäumnisse) als auch die Wirksamkeit (Mängel werden nachweislich geschlossen).
Bestellung befähigter Personen für Prüfungen
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Bestellung befähigter Personen für Prüfungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Schriftliche Benennung der Personen, die zur Durchführung von Prüfungen an Werkstattausrüstung befugt sind, damit Prüfungen rechtlich gültig und fachlich kompetent erfolgen |
| Rechtsgrundlagen / Normen | VDI 4068-1 (32.1_6266) |
| Wesentliche Inhalte | • Identität der bestellten Person, Funktion und organisatorische Zuordnung |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (bestellt/freigibt); Facility Management (prüft Nachweise, führt Bestellregister, integriert operativ) |
| Praxisrelevanz | Häufiger Auditpunkt zur Validierung der Prüferkompetenz; fehlende/ungültige Bestellungen können Prüfnachweise entwerten und zu Auflagen führen |
Erläuterung
Die Bestellung verhindert im FM zwei typische Schwachstellen: Prüfungen durch nicht ausreichend qualifizierte Personen und unklare Verantwortlichkeiten. Sie schafft eine belastbare Grundlage für die Auswahl interner Prüfer und externer Dienstleister (einschließlich Anforderungen in Leistungsbeschreibungen). Facility Manager führen ein aktuelles Bestellregister und passen es bei Personalwechseln, neu beschafften Maschinen oder erweiterten Werkstattbereichen an. In Audits werden Prüfberichte häufig gegen die Bestellliste gespiegelt: Nur wenn Prüfer und Prüfumfang zur Bestellung passen, gelten die Nachweise als belastbar.
Bestellung von Koordinatoren
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Bestellung von Koordinatoren |
| Zweck & Geltungsbereich | Zuweisung der Koordinationsverantwortung für sichere Abläufe und Schnittstellenmanagement in Werkstätten, insbesondere bei Gefahrstoffen, Fremdfirmen und parallelen Tätigkeiten |
| Rechtsgrundlagen / Normen | GefStoffV (02.2_308); DGUV-I 215-830 (20.3_639 / 21.3_639); BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Identität des Koordinators und Geltungsbereich (Werkstattbereiche, Schichten, Arbeitspakete) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (bestellt); Koordinator (führt aus); Facility Management (integriert in FM-Prozesse: Zutritt, Freigaben, Terminplanung); HSE (Governance/Überwachung) |
| Praxisrelevanz | Nachweis organisatorischer Steuerung bei BG-/Behördenaudits; kritisch zur Vermeidung gefährlicher Überschneidungen (z. B. Heißarbeiten + Lösemittel, Betrieb + Instandhaltung, „Contractor Stacking“) |
Erläuterung
Werkstätten sind häufig durch gleichzeitige Tätigkeiten geprägt: Reparatur, Fertigung, Reinigung, Wareneingang, externe Serviceeinsätze. Dadurch entstehen erhöhte Schnittstellenrisiken – insbesondere bei Gefahrstoffen (z. B. Reiniger, Lacke, Sprays, Öle) und brand-/explosionsrelevanten Tätigkeiten. Die Koordinatorenbestellung legt verbindlich fest, wer diese Schnittstellen kontrolliert, Freigaben steuert und Konflikte verhindert. In der FM-Praxis werden Koordinatoren in Tagesplanung, Permit-to-Work und Schichtübergaben eingebunden. Auditoren erwarten diesen Nachweis insbesondere bei Werkstätten mit hoher Fremdfirmenquote oder auffälligem Gefährdungspotenzial.
Hersteller-Betriebsanleitungen für Arbeitsmittel
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Hersteller-Betriebsanleitung |
| Zweck & Geltungsbereich | Herstellerseitige Vorgaben zu bestimmungsgemäßem Gebrauch, sicherem Betrieb, Einsatzgrenzen, Instandhaltung und Warnhinweisen als Grundlage für die rechtskonforme Nutzung von Werkstattausrüstung |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Bestimmungsgemäßer Gebrauch und untersagte Nutzung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (erstellt/aktualisiert); Arbeitgeber/Unternehmer (stellt Verfügbarkeit sicher); Facility Management (gelenkte Verteilung, Versionierung, Zugänglichkeit am Einsatzort) |
| Praxisrelevanz | Basis für interne Betriebsanweisungen und Unterweisungen; dient bei Ereignissen als Referenz zur Bewertung bestimmungsgemäßer Nutzung und Einhaltung von Grenzen |
Erläuterung
Hersteller-Betriebsanleitungen müssen im FM verfügbar, aktuell und nutzbar sein – nicht nur archiviert. Facility Management führt in der Regel eine zentrale, versionierte Ablage (digital) und stellt zusätzlich die Zugänglichkeit am Einsatzort sicher (z. B. QR-/Dokumentenstation, definierter Ablageort in der Werkstatt). Herstellerangaben beeinflussen Wartungs- und Prüfkonzepte unmittelbar: Vorgeschriebene Kontrollen, Einsatzgrenzen oder Sicherheitsvorgaben müssen in Arbeitsaufträge, Prüfprogramme und Unterweisungsinhalte übernommen werden. In Audits wird häufig geprüft, ob Anleitungen vorhanden, aktuell und den Nutzern zugänglich sind.
Arbeitgeber-Betriebsanweisung für Arbeitsmittel (standortspezifisch)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Betriebsanweisung des Arbeitgebers für Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Überführung der Herstellerinformationen in standortspezifische, verbindliche Regeln zu Betrieb, Notfallmaßnahmen, Zutritt/Berechtigung und Koordination innerhalb der Werkstatt |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830); DGUV-I 205-001 (20.3_2954 / 21.3_2954) |
| Wesentliche Inhalte | • Geltungsbereich (Asset-IDs, Werkstattzonen, Nutzergruppen) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); HSE/Werkstattleitung (prüft und setzt durch); Facility Management (erstellt technische Teile, verzahnt mit FM-Prozessen); Nutzer (halten ein) |
| Praxisrelevanz | Aushang/sofortige Verfügbarkeit am Arbeitsmittel; Grundlage für Unterweisungen, interne Audits und Fremdfirmenbriefings; „durchsetzbares Regelwerk“ auf Werkstatt-Ebene |
Erläuterung
Die Betriebsanweisung macht Compliance operativ wirksam. Werkstätten haben spezifische Realitäten: begrenzte Flächen, parallele Maschinen, bewegte Lasten, Heißarbeiten, Gefahrstoffe sowie häufige externe Dienstleister. Die Betriebsanweisung muss diese Bedingungen abbilden und mit FM-Prozessen wie Zutrittssteuerung, Freigaben, Stillstandsplanung und Mängeleskalation verzahnt sein. Facility Manager sorgen dafür, dass die Betriebsanweisung mit Prüf- und Wartungsregimen konsistent ist und dass praktische Umsetzungselemente (Beschilderung, PSA-Vorgaben, Sperrkennzeichnungen, Arbeitsfreigaben) tatsächlich vorhanden sind. Auditoren gleichen Inhalt und Praxis häufig direkt vor Ort ab.
Betriebsanweisung – Flüssiggas (LPG)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Betriebsanweisung – Flüssiggas (LPG) |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung verbindlicher Regeln für den sicheren Umgang, die Lagerung, den Anschluss, den Betrieb sowie das Verhalten im Notfall bei der Verwendung von Flüssiggas in Werkstätten |
| Rechtsgrundlagen / Normen | DGUV-V 79 (20.1_6216) |
| Wesentliche Inhalte | • Abgrenzung des Geltungsbereichs (Werkstattbereiche, Einsatzarten von LPG, Flaschen- oder Tankversorgung) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (erstellt und setzt durch); HSE (fachliche Prüfung); Facility Management (Umsetzung in Layout, Lagerkonzept und Betriebsorganisation) |
| Praxisrelevanz | Aushang am Einsatz- und Lagerort; Grundlage für Unterweisungen, Audits und BG-Prüfungen |
Erläuterung
Bei Vorhandensein von Flüssiggas ist die Betriebsanweisung eines der wichtigsten operativen Steuerungsinstrumente. Sie muss exakt die realen Gegebenheiten der Werkstatt abbilden, insbesondere Lagerorte, Flaschenanzahl, Lüftungssituation, Verkehrswege und Notfallzugänge. Das Facility Management stellt sicher, dass die Betriebsanweisung mit der baulichen Situation und den organisatorischen Abläufen übereinstimmt und regelmäßig überprüft wird. Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger prüfen diese Anweisung häufig direkt vor Ort und vergleichen sie mit der tatsächlichen Praxis.
Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren (Arbeitsmittel)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass ein vereinfachtes Vorgehen bei der sicherheitstechnischen Bewertung von Werkstattausrüstung zulässig ist und alle Anforderungen der BetrSichV weiterhin erfüllt werden |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Definition des Anwendungsbereichs des vereinfachten Verfahrens (Gerätegruppen, Standorte, Nutzungsmuster) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); Facility Management (führt Nachweise zusammen, pflegt Dokumentation); HSE (methodische Aufsicht) |
| Praxisrelevanz | Prüfgegenstand bei Audits; verliert bei wesentlichen Änderungen ihre Gültigkeit |
Erläuterung
Das vereinfachte Verfahren ist nur dann zulässig, wenn Risiken überschaubar und die organisatorischen Kontrollen stabil sind. Im Facility Management wird diese Dokumentation häufig als zentrale Auditakte geführt, die auf bestehende Gefährdungsbeurteilungen, standardisierte Betriebsanweisungen und regelmäßige Prüfungen verweist. Änderungen an Prozessen, neuen Gerätetypen oder der Einsatz externer Dienstleister können das vereinfachte Verfahren aufheben und müssen daher konsequent überwacht werden.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsmittel)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Schriftlicher Nachweis, dass Gefährdungen durch Werkstattausrüstung systematisch ermittelt, bewertet und durch geeignete Maßnahmen beherrscht werden |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Abgrenzung des Betrachtungsumfangs (Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Standorte, Nutzergruppen) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); HSE (fachliche Steuerung); Facility Management (technische Inhalte, Umsetzung und Kontrolle) |
| Praxisrelevanz | Zentrales Dokument bei Behörden- und BG-Prüfungen; Basis für Betriebsanweisungen, Prüfintervalle und Schulungen |
Erläuterung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kerndokument des Arbeitsschutzes für Werkstattausrüstung. Sie muss die tatsächlichen Arbeitsabläufe widerspiegeln und regelmäßig aktualisiert werden. Facility Management stellt sicher, dass aus der Gefährdungsbeurteilung konkrete Maßnahmen abgeleitet und sichtbar umgesetzt werden, etwa Schutzvorrichtungen, Kennzeichnungen, Abschaltverfahren oder organisatorische Regelungen für Fremdfirmen.
Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen |
| Zweck & Geltungsbereich | Definition der fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die Prüfungen an Werkstattausrüstung durchführen |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Prüfbereiche und Gerätekategorien |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); Facility Management (setzt in Ausschreibungen und Prüfverträgen um); HSE (prüft) |
| Praxisrelevanz | Nachweis der Prüferkompetenz bei Audits; Grundlage für rechtssichere Prüfprotokolle |
Erläuterung
Prüfungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese Festlegung schafft Transparenz und stellt sicher, dass interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister vergleichbare Qualitätsstandards erfüllen. Facility Manager nutzen diese Kriterien bei der Auswahl von Prüfdienstleistern und bei der Bewertung von Prüfberichten.
Festlegung von Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen (Arbeitsmittel)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Strukturierte Planung aller erforderlichen Prüfungen für Werkstattausrüstung mit nachvollziehbarer Terminierung |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Anlagen- und Arbeitsmittelverzeichnis |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); Facility Management (plant und steuert); Befähigte Personen (führen durch); HSE (überwacht) |
| Praxisrelevanz | Nachweis eines funktionierenden Prüfmanagementsystems; Grundlage für Stillstands- und Ressourcenplanung |
Erläuterung
Diese Festlegung übersetzt gesetzliche Anforderungen in einen praktikablen Betriebsablauf. Facility Management stellt sicher, dass Prüftermine eingehalten, Ergebnisse dokumentiert und Mängel fristgerecht behoben werden. Bei Audits wird geprüft, ob Prüfungen systematisch geplant und tatsächlich durchgeführt wurden.
Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Belegt, dass die Personen, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen oder aktualisieren, über ausreichende Fachkenntnisse verfügen |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Schulungs- und Qualifikationsnachweise |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer; Facility Management; HSE |
| Praxisrelevanz | Häufiger Auditpunkt; stärkt die rechtliche Absicherung nach Ereignissen |
Erläuterung
Die Qualität der Gefährdungsbeurteilung hängt unmittelbar von der Fachkunde der erstellenden Personen ab. Facility Management führt diese Nachweise zentral und stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen Bewertungen durchführen. Insbesondere in vielseitigen Werkstätten ist eine Kompetenzmatrix entscheidend, um Fehlbewertungen zu vermeiden.
13. Handbuch – Sicherheitsleitfaden für Stromerzeugeraggregate
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Sicherheitsleitfaden / Sicherheits-Handbuch für Stromerzeugeraggregate |
| Zweck & Geltungsbereich | Herstellerdefinierte Sicherheitsanweisungen, Gefahrenhinweise und Regeln für den sicheren Betrieb von Stromerzeugeraggregaten in Gebäuden aller Art (Aufstellung, Betrieb, Wartung, Notabschaltung) |
| Rechtsgrundlagen / Normen | DIN EN ISO 8528-13 (28.3_1873) |
| Wesentliche Inhalte | • Bestimmungsgemäßer Gebrauch und Einsatzgrenzen (Lastprofile, Einschaltdauer, Umgebungsbedingungen) |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (erstellt/aktualisiert); Arbeitgeber/Betreiber (stellt Verfügbarkeit sicher); Facility Management (Dokumentenlenkung, Zugänglichkeit, Integration in FM-Prozesse) |
| Praxisrelevanz | Basis für Gefährdungsbeurteilung, standortspezifische Betriebsanweisungen und Schulungen; häufiges Prüfkriterium bei Audits |
Erläuterung
Stromerzeugeraggregate gelten im FM als Anlagen mit hohem Schadenspotenzial. Der Sicherheitsleitfaden nach DIN EN ISO 8528-13 definiert verbindlich, unter welchen Bedingungen diese Aggregate sicher betrieben werden dürfen. Das Facility Management stellt sicher, dass die jeweils aktuelle Version verfügbar ist, relevante Vorgaben (z. B. Lüftung, Abgasführung, Abschaltreihenfolge) in Arbeitsanweisungen überführt werden und die Maßnahmen in Wartungs- und Freigabeprozesse integriert sind. Prüfer erwarten, dass Herstellerhinweise aktiv umgesetzt und im Betrieb nachweisbar angewendet werden.
Herstellerangaben zur Instandhaltung (Arbeitsmittel)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Herstellerangaben zur Instandhaltung |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung der vom Hersteller geforderten Instandhaltungsmaßnahmen, Intervalle und Sicherheitsvorkehrungen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebszustands |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Präventive Wartungsaufgaben und Intervalle (Inspektion, Schmierung, Austausch) |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (liefert); Arbeitgeber/Unternehmer (setzt um); Facility Management (überführt in Wartungspläne/Arbeitsaufträge, Dokumentenlenkung) |
| Praxisrelevanz | Grundlage für CMMS/CAFM-Wartungspläne; Abgleich zwischen Herstelleranforderung und gelebter Praxis ist zentraler Auditpunkt |
Erläuterung
Nach BetrSichV ist der sichere Zustand von Arbeitsmitteln dauerhaft zu gewährleisten. Herstellerangaben definieren hierfür den Mindeststandard. FM nutzt diese Angaben zur Erstellung detaillierter Wartungsarbeitspläne und zur Steuerung externer Dienstleister. Abweichungen zwischen Herstelleranforderung und tatsächlicher Wartungspraxis führen regelmäßig zu Beanstandungen. Bei Stromerzeugern und vergleichbar risikoreichen Maschinen müssen Aktualisierungen der Herstellerangaben unverzüglich in die FM-Systeme übernommen werden.
Informationen für die Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsmittel)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Informationssammlung für die Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Bündelung aller technischen, organisatorischen und betrieblichen Informationen zur Erstellung und Validierung der Gefährdungsbeurteilung für Werkstattausrüstung |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Arbeitsmittelidentifikation und Konfiguration (Typ, Standort, Umbauten) |
| Verantwortliche Stelle | Unterschiedlich: Hersteller (technische Daten); Arbeitgeber/HSE (Organisation); Facility Management (Anlagen- und Betriebsdaten) |
| Praxisrelevanz | Erhöht die Prüfsicherheit der Gefährdungsbeurteilung durch nachvollziehbare Datengrundlage |
Erläuterung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur so belastbar wie ihre Datengrundlage. Diese Informationssammlung stellt sicher, dass Annahmen transparent und überprüfbar sind. Facility Management führt diese Nachweise kontrolliert und aktualisiert sie bei Änderungen automatisch. Damit wird verhindert, dass veraltete oder generische Beurteilungen im Audit auffallen.
Informationen zu Notfallmaßnahmen (Arbeitsmittel)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Informationen zu Notfallmaßnahmen |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung standort- und anlagenspezifischer Notfallmaßnahmen bei Unfällen, Störungen oder gefährlichen Zuständen |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Notfallszenarien (Einklemmung, elektrischer Schlag, Brand, Abgasprobleme) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer; HSE; Facility Management |
| Praxisrelevanz | Bestandteil von Unterweisungen, Übungen und Prüfungen; Nachweis operativer Einsatzbereitschaft |
Erläuterung
Notfallmaßnahmen müssen praktisch umsetzbar sein. FM stellt sicher, dass Not-Aus-Einrichtungen, Trennstellen und Meldewege bekannt und zugänglich sind und mit den Herstellerangaben übereinstimmen. Prüfer kontrollieren regelmäßig die Verfügbarkeit und Verständlichkeit dieser Informationen.
Protokoll über besondere Unterweisung (Arbeitsmittel)
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Protokoll über besondere Unterweisung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Beschäftigte geräte- und tätigkeitsbezogen unterwiesen wurden |
| Rechtsgrundlagen / Normen | BetrSichV (02.2_830) |
| Wesentliche Inhalte | • Datum, Ort, Inhalt der Unterweisung |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer; HSE; Facility Management |
| Praxisrelevanz | Zentrales Auditdokument zum Nachweis der sicheren Nutzung |
Nachweis der Qualifikation der prüfberechtigten Person für elektrische Handwerkzeuge
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Qualifikationsnachweis prüfberechtigte Person – elektrische Handwerkzeuge |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis der fachlichen Eignung zur Prüfung elektrischer Handwerkzeuge |
| Rechtsgrundlagen / Normen | VDI 4068-4 (32.1_6248) |
| Wesentliche Inhalte | • Schulungs- und Qualifikationsnachweise |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber/Unternehmer; Facility Management; HSE |
| Praxisrelevanz | Häufiger Prüfpunkt bei Audits; schützt vor unwirksamen Prüfungen |
Schutzkonzept für Arbeitsmittel
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Schutzkonzept für Arbeitsmittel (Werkstattausrüstung) |
| Zweck & Geltungsbereich | Festlegung aller technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen für Bereitstellung, Betrieb, Instandhaltung und Überwachung von Werkstattausrüstung |
| Relevante Regelwerke | TRBS 1111; TRBS 1115 |
| Wesentliche Inhalte | • Geltungsbereich (Maschinen, Werkzeuge, Zonen, Tätigkeiten) |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber (Freigabe); Facility Manager (Umsetzung und Integration); Arbeitssicherheit/HSE (fachliche Aufsicht) |
| Praxisrelevanz | Zentrales Prüf- und Steuerungsdokument bei Behörden- und BG-Audits |
Erläuterung
Das Schutzkonzept ist das zentrale Steuerungsdokument für die sichere Werkstattorganisation. Während TRBS 1111 den risikobasierten Managementansatz vorgibt, konkretisiert TRBS 1115 die Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln. Im FM-Alltag wird das Schutzkonzept genutzt, um Werkstattlayouts, Zutrittsregelungen, Freigabeverfahren und Instandhaltungsprozesse miteinander zu verzahnen. Bei Prüfungen wird nicht nur das Vorhandensein, sondern insbesondere die praktische Umsetzung der definierten Maßnahmen bewertet.
Unfall- und Schadensbericht für Arbeitsmittel
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Unfall- und Schadensbericht für Arbeitsmittel |
| Zweck & Geltungsbereich | Einheitliche Dokumentation von Unfällen, Beinaheereignissen, Schäden und gefährlichen Zuständen |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV; TRBS 3151 (TRGS 751) |
| Wesentliche Inhalte | • Ereignisart und Klassifikation |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber (Prozessverantwortung); HSE (Untersuchung); Facility Manager (technische Maßnahmen und Freigabe) |
| Praxisrelevanz | Grundlage für BG-Prüfungen, Versicherungsfälle und kontinuierliche Verbesserung |
Erläuterung
Unfall- und Schadensberichte stellen sicher, dass Ereignisse systematisch erfasst und ausgewertet werden. Besonders in Werkstätten mit brennbaren Stoffen, Stäuben oder Dämpfen ist die Anlehnung an TRBS 3151 relevant. Facility Management sorgt dafür, dass betroffene Arbeitsmittel gesperrt, Mängel behoben und erst nach dokumentierter Freigabe wieder in Betrieb genommen werden. Prüfer achten darauf, ob aus Ereignissen nachweisbare Verbesserungen abgeleitet wurden.
Herstellerunterlagen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Herstellerunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Technische Grundlage für eine arbeitsmittelbezogene, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Bestimmungsgemäßer Gebrauch / Fehlanwendung |
| Verantwortliche Stelle | Hersteller (Bereitstellung); Arbeitgeber (Berücksichtigung); Facility Manager (Dokumentenlenkung) |
| Praxisrelevanz | Prüfkriterium zur Validierung von Gefährdungsbeurteilungen |
Erläuterung
Gefährdungsbeurteilungen müssen auf den realen technischen Eigenschaften der eingesetzten Arbeitsmittel basieren. Herstellerunterlagen liefern hierfür die verbindliche Referenz. Im FM werden diese Unterlagen versionskontrolliert geführt und mit Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Wartungsplänen abgeglichen. Änderungen an Maschinen oder Prozessen machen eine Neubewertung zwingend erforderlich.
Vermerk über die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung |
| Zweck & Geltungsbereich | Nachweis, dass Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig und anlassbezogen überprüft werden |
| Relevante Regelwerke | BetrSichV |
| Wesentliche Inhalte | • Referenz zur geprüften Gefährdungsbeurteilung |
| Verantwortliche Stelle | Arbeitgeber; HSE; Facility Manager |
| Praxisrelevanz | Zentrales Auditdokument gegen „statische“ Gefährdungsbeurteilungen |
Erläuterung
Werkstätten unterliegen ständigen Veränderungen. Der Review-Vermerk zeigt, dass der Betreiber auf neue Risiken reagiert und seine Schutzmaßnahmen anpasst. Facility Management liefert hierfür die betrieblichen Daten (Instandhaltung, Störungen, Begehungen) und setzt notwendige Änderungen um.
Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Dokumenttitel / -typ | Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen |
| Zweck & Geltungsbereich | Verbindliche Regelung zur Arbeitssicherheit bei Lieferung, Montage, Wartung und Entsorgung |
| Relevante Regelwerke | DGUV Vorschrift 1 |
| Wesentliche Inhalte | • Geltungsbereich der Leistungen |
| Verantwortliche Stelle | Auftraggeber; Lieferant/Fremdfirma; Facility Manager |
| Praxisrelevanz | Wesentliches Prüfkriterium bei BG- und Haftungsprüfungen |
Erläuterung
DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Betreiber zur Steuerung externer Personen. In der Praxis wird diese Verpflichtung in Verträge, Einweisungen und Freigabeprozesse integriert. Facility Management überwacht die Umsetzung vor Ort und stellt sicher, dass Fremdfirmen den gleichen Sicherheitsstandard einhalten wie eigenes Personal.
