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Werkstattausrüstung für Industrie und Betrieb

Facility Management: Industrie » Konzept » Dokumente » Werkstattausrüstung

Werkstattausrüstung

Werkstattausrüstung

Werkstattausrüstung (z. B. stationäre und mobile Maschinen, Hebe- und Werkstattgeräte, Druckluftwerkzeuge, Messmittel sowie Hilfs- und Betriebseinrichtungen) zählt im deutschen Facility Management zu den zentralen operativen Asset-Gruppen. Sie wird als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV – 02.2_830) betrieben und unterliegt damit klaren Betreiberpflichten zu sicherer Bereitstellung, Benutzung, Prüfung und Instandhaltung. FM-Compliance erfordert eine nachvollziehbare Dokumentation, die insbesondere belegt: (1) rechtmäßigen Betrieb auch in begründeten Ausnahmefällen (Ausnahmegenehmigungen), (2) wirksame, gültige Prüfungen einschließlich nachgewiesener Prüferkompetenz, (3) koordinierte Sicherheitsverantwortlichkeiten in Werkstattumgebungen – insbesondere bei Gefahrstoffen und mehreren Fremdfirmen, sowie (4) verbindliche Betriebsanweisungen sowohl in Hersteller- als auch Arbeitgeberformat. Die nachfolgende Struktur beschreibt die erforderlichen Dokumenttypen mit prüffähigen Inhalten, ausgerichtet an BetrSichV, TRBS 1201, VDI 4068-1, GefStoffV und DGUV-Regelwerken.

Werkstattausrüstung im industriellen FM

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach BetrSichV

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach BetrSichV

Zweck & Geltungsbereich

Formeller Antrag auf Abweichung von konkret benannten Anforderungen der BetrSichV für definierte Werkstattausrüstung einschließlich Kompensationsmaßnahmen, Auflagen und begrenzter Gültigkeit

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Identifikation der betroffenen Arbeitsmittel (Asset-ID, Typ, Standort, Einsatzbereich)
Exakte Benennung der Anforderungen, von denen abgewichen werden soll
Technische und organisatorische Begründung (warum die Standarderfüllung nicht möglich ist)
Zusammenfassung der Gefährdungsbeurteilung inkl. Restrisiko-Bewertung
Kompensationsmaßnahmen (technisch/organisatorisch/PPE) inkl. Überwachungs- und Wirksamkeitskontrolle
Gültigkeitsdauer, betriebliche Einschränkungen und Stilllegungskriterien
Genehmigungsprozess, behördliche Korrespondenz, Versionierung und Dokumentenlenkung

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (erstellt und stellt); Aufsichtsbehörde (prüft/genehmigt); Facility Management (koordiniert Nachweise, implementiert Maßnahmen, führt Nachweisdokumentation)

Praxisrelevanz

Relevantes Dokument bei Behördenprüfungen und internen Compliance-Reviews; muss am Standort verfügbar und an den Anlagenstatus gekoppelt sein, um unzulässigen Betrieb zu verhindern

Erläuterung

Ausnahmegenehmigungen sind in der Praxis selten und gelten als kontrollierte Abweichungen. Das Facility Management stellt sicher, dass eine Genehmigung nicht nur formal vorliegt, sondern im Betrieb wirksam umgesetzt wird: eingeschränkte Nutzung, zusätzliche Schutzmaßnahmen, spezifische Unterweisungen und engmaschigere Kontrollen. Üblich ist die Verknüpfung der Ausnahmegenehmigung mit dem Betriebs-/Nutzungsstatus im CMMS/CAFM (z. B. „Betrieb nur unter Auflagen“, „Sperrung bei Fristablauf“). In Audits prüfen Behörden, ob Auflagen aktiv durchgesetzt werden, ob die Abweichung weiterhin erforderlich ist und ob die Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen belegt werden kann.

Prüfprotokolle / Nachweise durchgeführter Prüfungen (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Prüfprotokolle / Nachweise durchgeführter Prüfungen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller vorgeschriebenen Prüfungen als Nachweis des sicheren Zustands und der Einhaltung des festgelegten Prüfregimes für Werkstattausrüstung

Rechtsgrundlagen / Normen

TRBS 1201 (22.09_5103); BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Eindeutige Arbeitsmittelidentifikation (Asset-ID, Seriennummer, Standort, Kategorie)
Prüfart (Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, außerordentliche Prüfung nach Reparatur/Ereignis)
Prüfumfang und -methode (Funktionsprüfungen, Prüfung von Schutzeinrichtungen, Zustandskontrollen)
Ergebnisse, Feststellungen, Mängel und Risikobewertung
Maßnahmen, Fristen, Verantwortlichkeiten sowie Retest-/Nachprüfanforderungen
Prüferidentität, Qualifikationsbezug, Datum, Unterschrift/Freigabe
Aussage zur „Betriebssicherheit“ bzw. Nutzungseinschränkungen/Sperrentscheidung

Verantwortliche Stelle

Befähigte Person/Qualifizierte Prüfer (prüft und dokumentiert); Arbeitgeber/Unternehmer (stellt Durchführung sicher); Facility Management (Terminierung, Dokumentenablage, Mängelverfolgung, Nachweis der Abarbeitung)

Praxisrelevanz

Primärer Prüf- und Auditnachweis nach BetrSichV/TRBS; Grundlage für die Freigabe zum Weiterbetrieb sowie für Versicherer- und BG-Prüfungen

Erläuterung

Die TRBS 1201 beschreibt das anerkannte Vorgehen für Prüfungen von Arbeitsmitteln und bildet damit die fachliche Grundlage für belastbare Prüfnachweise. Im Facility Management werden Prüfprotokolle als kontrollierte Evidenz geführt: Jede Prüfung muss eindeutig dem Asset zugeordnet, von einer qualifizierten Person durchgeführt und mit einem klaren Ergebnis (einschließlich Maßnahmenplan) abgeschlossen sein. FM integriert Prüftermine in CMMS/CAFM, steuert Stillstandsfenster und stellt sicher, dass Mängel in Arbeitsaufträge überführt werden – häufig mit Sperrkennzeichnung (Lockout/Tagout) bis zur dokumentierten Freigabe. Auditoren bewerten sowohl die Vollständigkeit (keine Fristversäumnisse) als auch die Wirksamkeit (Mängel werden nachweislich geschlossen).

Bestellung befähigter Personen für Prüfungen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Bestellung befähigter Personen für Prüfungen

Zweck & Geltungsbereich

Schriftliche Benennung der Personen, die zur Durchführung von Prüfungen an Werkstattausrüstung befugt sind, damit Prüfungen rechtlich gültig und fachlich kompetent erfolgen

Rechtsgrundlagen / Normen

VDI 4068-1 (32.1_6266)

Wesentliche Inhalte

Identität der bestellten Person, Funktion und organisatorische Zuordnung
Umfang der Bestellung (Gerätekategorien, Arbeitsmittelarten, Standorte/Bereiche)
Qualifikationsnachweise (Ausbildung, Erfahrung, Schulungen, Aktualisierung)
Befugnisse und Unabhängigkeitsanforderungen (z. B. Stop-Use-Recht, Interessenkonflikte)
Verantwortlichkeiten (Prüfdurchführung, Dokumentation, Mängeleskalation)
Gültigkeit, Review-Zyklus und Widerrufs-/Änderungsregelungen

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (bestellt/freigibt); Facility Management (prüft Nachweise, führt Bestellregister, integriert operativ)

Praxisrelevanz

Häufiger Auditpunkt zur Validierung der Prüferkompetenz; fehlende/ungültige Bestellungen können Prüfnachweise entwerten und zu Auflagen führen

Erläuterung

Die Bestellung verhindert im FM zwei typische Schwachstellen: Prüfungen durch nicht ausreichend qualifizierte Personen und unklare Verantwortlichkeiten. Sie schafft eine belastbare Grundlage für die Auswahl interner Prüfer und externer Dienstleister (einschließlich Anforderungen in Leistungsbeschreibungen). Facility Manager führen ein aktuelles Bestellregister und passen es bei Personalwechseln, neu beschafften Maschinen oder erweiterten Werkstattbereichen an. In Audits werden Prüfberichte häufig gegen die Bestellliste gespiegelt: Nur wenn Prüfer und Prüfumfang zur Bestellung passen, gelten die Nachweise als belastbar.

Bestellung von Koordinatoren

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Bestellung von Koordinatoren

Zweck & Geltungsbereich

Zuweisung der Koordinationsverantwortung für sichere Abläufe und Schnittstellenmanagement in Werkstätten, insbesondere bei Gefahrstoffen, Fremdfirmen und parallelen Tätigkeiten

Rechtsgrundlagen / Normen

GefStoffV (02.2_308); DGUV-I 215-830 (20.3_639 / 21.3_639); BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Identität des Koordinators und Geltungsbereich (Werkstattbereiche, Schichten, Arbeitspakete)
Aufgaben: Schnittstellenkoordination, Freigaben/Permit-to-Work, Konfliktvermeidung, Aufsichtskriterien• Gefahrstoffbezogene Koordination (Lösemittel, Aerosole, Schmierstoffe, Gase; Brand-/Explosionsrisiken, Lüftung/Absaugung)
Fremdfirmensteuerung (Einweisung, Nachweisprüfung, Stop-Work-Befugnis, Compliance-Kontrollen)
Kommunikations- und Eskalationskette (FM, HSE, Werkstattleitung, Notfallorganisation)
Dokumentationspflichten (Tages-/Schichtprotokolle, Freigaben, Schnittstellenberichte, Ereignismeldungen)

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (bestellt); Koordinator (führt aus); Facility Management (integriert in FM-Prozesse: Zutritt, Freigaben, Terminplanung); HSE (Governance/Überwachung)

Praxisrelevanz

Nachweis organisatorischer Steuerung bei BG-/Behördenaudits; kritisch zur Vermeidung gefährlicher Überschneidungen (z. B. Heißarbeiten + Lösemittel, Betrieb + Instandhaltung, „Contractor Stacking“)

Erläuterung

Werkstätten sind häufig durch gleichzeitige Tätigkeiten geprägt: Reparatur, Fertigung, Reinigung, Wareneingang, externe Serviceeinsätze. Dadurch entstehen erhöhte Schnittstellenrisiken – insbesondere bei Gefahrstoffen (z. B. Reiniger, Lacke, Sprays, Öle) und brand-/explosionsrelevanten Tätigkeiten. Die Koordinatorenbestellung legt verbindlich fest, wer diese Schnittstellen kontrolliert, Freigaben steuert und Konflikte verhindert. In der FM-Praxis werden Koordinatoren in Tagesplanung, Permit-to-Work und Schichtübergaben eingebunden. Auditoren erwarten diesen Nachweis insbesondere bei Werkstätten mit hoher Fremdfirmenquote oder auffälligem Gefährdungspotenzial.

Hersteller-Betriebsanleitungen für Arbeitsmittel

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Hersteller-Betriebsanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Herstellerseitige Vorgaben zu bestimmungsgemäßem Gebrauch, sicherem Betrieb, Einsatzgrenzen, Instandhaltung und Warnhinweisen als Grundlage für die rechtskonforme Nutzung von Werkstattausrüstung

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Bestimmungsgemäßer Gebrauch und untersagte Nutzung
Warnhinweise und Restrisiken
Schutzeinrichtungen und sichere Betriebsbedingungen
Anforderungen an Aufstellung/Inbetriebnahme sowie Funktionskontrollen
Instandhaltungsanforderungen und Grenzen (Intervalle, Verbrauchsmittel, Ersatzteile)
Störungsbehebung sowie Not-Halt-/Abschaltanweisungen
Qualifikationsanforderungen an Bedien- und Servicepersonal

Verantwortliche Stelle

Hersteller (erstellt/aktualisiert); Arbeitgeber/Unternehmer (stellt Verfügbarkeit sicher); Facility Management (gelenkte Verteilung, Versionierung, Zugänglichkeit am Einsatzort)

Praxisrelevanz

Basis für interne Betriebsanweisungen und Unterweisungen; dient bei Ereignissen als Referenz zur Bewertung bestimmungsgemäßer Nutzung und Einhaltung von Grenzen

Erläuterung

Hersteller-Betriebsanleitungen müssen im FM verfügbar, aktuell und nutzbar sein – nicht nur archiviert. Facility Management führt in der Regel eine zentrale, versionierte Ablage (digital) und stellt zusätzlich die Zugänglichkeit am Einsatzort sicher (z. B. QR-/Dokumentenstation, definierter Ablageort in der Werkstatt). Herstellerangaben beeinflussen Wartungs- und Prüfkonzepte unmittelbar: Vorgeschriebene Kontrollen, Einsatzgrenzen oder Sicherheitsvorgaben müssen in Arbeitsaufträge, Prüfprogramme und Unterweisungsinhalte übernommen werden. In Audits wird häufig geprüft, ob Anleitungen vorhanden, aktuell und den Nutzern zugänglich sind.

Arbeitgeber-Betriebsanweisung für Arbeitsmittel (standortspezifisch)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Betriebsanweisung des Arbeitgebers für Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Überführung der Herstellerinformationen in standortspezifische, verbindliche Regeln zu Betrieb, Notfallmaßnahmen, Zutritt/Berechtigung und Koordination innerhalb der Werkstatt

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830); DGUV-I 205-001 (20.3_2954 / 21.3_2954)

Wesentliche Inhalte

Geltungsbereich (Asset-IDs, Werkstattzonen, Nutzergruppen)
Berechtigungsregeln (wer darf bedienen; Aufsicht/Einweisungspflichten)
Vorbenutzungsprüfungen und Betriebsregeln inkl. Abbruch-/Stop-Kriterien
Werkstattspezifische Maßnahmen (Ordnung/5S, PSA, Verkehrswege, Lager- und Abstellregeln)
Notfallmaßnahmen (Abschalten/Isolieren, Melden/Eskalieren, Erstmaßnahmen)
Instandhaltung/Reparatur (Permit-to-Work, Lockout/Tagout, Übergabe und Wiederinbetriebnahme)
Verweis auf Unterweisungen und Nachweisdokumentation

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); HSE/Werkstattleitung (prüft und setzt durch); Facility Management (erstellt technische Teile, verzahnt mit FM-Prozessen); Nutzer (halten ein)

Praxisrelevanz

Aushang/sofortige Verfügbarkeit am Arbeitsmittel; Grundlage für Unterweisungen, interne Audits und Fremdfirmenbriefings; „durchsetzbares Regelwerk“ auf Werkstatt-Ebene

Erläuterung

Die Betriebsanweisung macht Compliance operativ wirksam. Werkstätten haben spezifische Realitäten: begrenzte Flächen, parallele Maschinen, bewegte Lasten, Heißarbeiten, Gefahrstoffe sowie häufige externe Dienstleister. Die Betriebsanweisung muss diese Bedingungen abbilden und mit FM-Prozessen wie Zutrittssteuerung, Freigaben, Stillstandsplanung und Mängeleskalation verzahnt sein. Facility Manager sorgen dafür, dass die Betriebsanweisung mit Prüf- und Wartungsregimen konsistent ist und dass praktische Umsetzungselemente (Beschilderung, PSA-Vorgaben, Sperrkennzeichnungen, Arbeitsfreigaben) tatsächlich vorhanden sind. Auditoren gleichen Inhalt und Praxis häufig direkt vor Ort ab.

Betriebsanweisung – Flüssiggas (LPG)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Betriebsanweisung – Flüssiggas (LPG)

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung verbindlicher Regeln für den sicheren Umgang, die Lagerung, den Anschluss, den Betrieb sowie das Verhalten im Notfall bei der Verwendung von Flüssiggas in Werkstätten

Rechtsgrundlagen / Normen

DGUV-V 79 (20.1_6216)

Wesentliche Inhalte

Abgrenzung des Geltungsbereichs (Werkstattbereiche, Einsatzarten von LPG, Flaschen- oder Tankversorgung)
Berechtigte Personen und Qualifikationsanforderungen
Regeln zur sicheren Handhabung (Transport, Sicherung von Gasflaschen, Ventilbedienung, Leckageerkennung)
Lageranforderungen (Belüftung, Trennung von Zündquellen, zulässige Lagermengen)
Anschluss- und Trennvorgänge inkl. Vorbenutzungsprüfung (Schläuche, Druckminderer, Armaturen)
Verbotene Tätigkeiten (offene Flammen, unzulässige Lagerung, eigenmächtige Änderungen)
Notfallmaßnahmen (Gaszufuhr schließen, Bereich sichern, Alarmierung, Evakuierung)
Persönliche Schutzausrüstung und Ordnungsvorgaben

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (erstellt und setzt durch); HSE (fachliche Prüfung); Facility Management (Umsetzung in Layout, Lagerkonzept und Betriebsorganisation)

Praxisrelevanz

Aushang am Einsatz- und Lagerort; Grundlage für Unterweisungen, Audits und BG-Prüfungen

Erläuterung

Bei Vorhandensein von Flüssiggas ist die Betriebsanweisung eines der wichtigsten operativen Steuerungsinstrumente. Sie muss exakt die realen Gegebenheiten der Werkstatt abbilden, insbesondere Lagerorte, Flaschenanzahl, Lüftungssituation, Verkehrswege und Notfallzugänge. Das Facility Management stellt sicher, dass die Betriebsanweisung mit der baulichen Situation und den organisatorischen Abläufen übereinstimmt und regelmäßig überprüft wird. Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger prüfen diese Anweisung häufig direkt vor Ort und vergleichen sie mit der tatsächlichen Praxis.

Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Dokumentation der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass ein vereinfachtes Vorgehen bei der sicherheitstechnischen Bewertung von Werkstattausrüstung zulässig ist und alle Anforderungen der BetrSichV weiterhin erfüllt werden

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Definition des Anwendungsbereichs des vereinfachten Verfahrens (Gerätegruppen, Standorte, Nutzungsmuster)
Voraussetzungen und Annahmen (geringes Risiko, standardisierte Abläufe, stabile Betriebsbedingungen)
Nachweise umgesetzter Schutzmaßnahmen (Betriebsanweisungen, Unterweisungen, technische Sicherungen)
Verknüpfung mit Gefährdungsbeurteilungen, Prüf- und Schulungsnachweisen
Dokumentation von Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen
Verantwortlichkeiten, Freigabe und Überprüfungsauslöser

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); Facility Management (führt Nachweise zusammen, pflegt Dokumentation); HSE (methodische Aufsicht)

Praxisrelevanz

Prüfgegenstand bei Audits; verliert bei wesentlichen Änderungen ihre Gültigkeit

Erläuterung

Das vereinfachte Verfahren ist nur dann zulässig, wenn Risiken überschaubar und die organisatorischen Kontrollen stabil sind. Im Facility Management wird diese Dokumentation häufig als zentrale Auditakte geführt, die auf bestehende Gefährdungsbeurteilungen, standardisierte Betriebsanweisungen und regelmäßige Prüfungen verweist. Änderungen an Prozessen, neuen Gerätetypen oder der Einsatz externer Dienstleister können das vereinfachte Verfahren aufheben und müssen daher konsequent überwacht werden.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Schriftlicher Nachweis, dass Gefährdungen durch Werkstattausrüstung systematisch ermittelt, bewertet und durch geeignete Maßnahmen beherrscht werden

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Abgrenzung des Betrachtungsumfangs (Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Standorte, Nutzergruppen)
Gefährdungsidentifikation (mechanisch, elektrisch, thermisch, chemisch, Brand/Explosion, Ergonomie)
Risikobewertung und Definition der Schutzmaßnahmen
Festlegung sicherer Betriebsbedingungen und Zugangsregeln
Betrachtung von Instandhaltungs- und Reparaturtätigkeiten
Restrisiken und Unterweisungsanforderungen
Überprüfungsanlässe und Versionshistorie

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); HSE (fachliche Steuerung); Facility Management (technische Inhalte, Umsetzung und Kontrolle)

Praxisrelevanz

Zentrales Dokument bei Behörden- und BG-Prüfungen; Basis für Betriebsanweisungen, Prüfintervalle und Schulungen

Erläuterung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kerndokument des Arbeitsschutzes für Werkstattausrüstung. Sie muss die tatsächlichen Arbeitsabläufe widerspiegeln und regelmäßig aktualisiert werden. Facility Management stellt sicher, dass aus der Gefährdungsbeurteilung konkrete Maßnahmen abgeleitet und sichtbar umgesetzt werden, etwa Schutzvorrichtungen, Kennzeichnungen, Abschaltverfahren oder organisatorische Regelungen für Fremdfirmen.

Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Festlegung der Anforderungen an befähigte Personen

Zweck & Geltungsbereich

Definition der fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die Prüfungen an Werkstattausrüstung durchführen

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Prüfbereiche und Gerätekategorien
Mindestqualifikation (Ausbildung, Berufserfahrung)
Erforderliche Kenntnisse zu Sicherheitsfunktionen und Gefährdungen
Schulungs- und Fortbildungsanforderungen
Unabhängigkeit und Befugnisse (Stilllegung bei Mängeln)
Dokumentationspflichten

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); Facility Management (setzt in Ausschreibungen und Prüfverträgen um); HSE (prüft)

Praxisrelevanz

Nachweis der Prüferkompetenz bei Audits; Grundlage für rechtssichere Prüfprotokolle

Erläuterung

Prüfungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese Festlegung schafft Transparenz und stellt sicher, dass interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister vergleichbare Qualitätsstandards erfüllen. Facility Manager nutzen diese Kriterien bei der Auswahl von Prüfdienstleistern und bei der Bewertung von Prüfberichten.

Festlegung von Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Festlegung von Art, Umfang und Fristen der Prüfungen

Zweck & Geltungsbereich

Strukturierte Planung aller erforderlichen Prüfungen für Werkstattausrüstung mit nachvollziehbarer Terminierung

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Anlagen- und Arbeitsmittelverzeichnis
Prüfarten (Erst-, Wiederholungs-, Sonderprüfungen)
Prüfumfang je Gerätekategorie
Prüffristen mit risikobasierter Begründung
Zuständigkeiten und Eskalationsregeln
Integration in CMMS/CAFM-Syste

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer (freigibt); Facility Management (plant und steuert); Befähigte Personen (führen durch); HSE (überwacht)

Praxisrelevanz

Nachweis eines funktionierenden Prüfmanagementsystems; Grundlage für Stillstands- und Ressourcenplanung

Erläuterung

Diese Festlegung übersetzt gesetzliche Anforderungen in einen praktikablen Betriebsablauf. Facility Management stellt sicher, dass Prüftermine eingehalten, Ergebnisse dokumentiert und Mängel fristgerecht behoben werden. Bei Audits wird geprüft, ob Prüfungen systematisch geplant und tatsächlich durchgeführt wurden.

Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Zweck & Geltungsbereich

Belegt, dass die Personen, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen oder aktualisieren, über ausreichende Fachkenntnisse verfügen

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Schulungs- und Qualifikationsnachweise
Rollen und Verantwortlichkeiten im Beurteilungsprozess
Gültigkeits- und Fortbildungsregelungen
Kompetenzmatrix je Gerätekategorie

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer; Facility Management; HSE

Praxisrelevanz

Häufiger Auditpunkt; stärkt die rechtliche Absicherung nach Ereignissen

Erläuterung

Die Qualität der Gefährdungsbeurteilung hängt unmittelbar von der Fachkunde der erstellenden Personen ab. Facility Management führt diese Nachweise zentral und stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen Bewertungen durchführen. Insbesondere in vielseitigen Werkstätten ist eine Kompetenzmatrix entscheidend, um Fehlbewertungen zu vermeiden.

13. Handbuch – Sicherheitsleitfaden für Stromerzeugeraggregate

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Sicherheitsleitfaden / Sicherheits-Handbuch für Stromerzeugeraggregate

Zweck & Geltungsbereich

Herstellerdefinierte Sicherheitsanweisungen, Gefahrenhinweise und Regeln für den sicheren Betrieb von Stromerzeugeraggregaten in Gebäuden aller Art (Aufstellung, Betrieb, Wartung, Notabschaltung)

Rechtsgrundlagen / Normen

DIN EN ISO 8528-13 (28.3_1873)

Wesentliche Inhalte

Bestimmungsgemäßer Gebrauch und Einsatzgrenzen (Lastprofile, Einschaltdauer, Umgebungsbedingungen)
Gefahrenhinweise (elektrischer Schlag, rotierende Teile, heiße Oberflächen, Brand/Kraftstoff, Abgase, Lärm)
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (Abdeckungen, Not-Aus, Abschaltungen, Alarme/Verriegelungen)
Anforderungen an Aufstellung/Positionierung (Belüftung, Abstände, Abgasführung, Kraftstoffhandhabung)
Start-/Stopp-Prozesse, Notabschaltung und sichere Trennung/Isolierung
Sicherheitsvorkehrungen bei Wartung (Abkühlen, Abschalten, Kraftstoffregeln)
Anforderungen an qualifiziertes Bedien- und Servicepersonal

Verantwortliche Stelle

Hersteller (erstellt/aktualisiert); Arbeitgeber/Betreiber (stellt Verfügbarkeit sicher); Facility Management (Dokumentenlenkung, Zugänglichkeit, Integration in FM-Prozesse)

Praxisrelevanz

Basis für Gefährdungsbeurteilung, standortspezifische Betriebsanweisungen und Schulungen; häufiges Prüfkriterium bei Audits

Erläuterung

Stromerzeugeraggregate gelten im FM als Anlagen mit hohem Schadenspotenzial. Der Sicherheitsleitfaden nach DIN EN ISO 8528-13 definiert verbindlich, unter welchen Bedingungen diese Aggregate sicher betrieben werden dürfen. Das Facility Management stellt sicher, dass die jeweils aktuelle Version verfügbar ist, relevante Vorgaben (z. B. Lüftung, Abgasführung, Abschaltreihenfolge) in Arbeitsanweisungen überführt werden und die Maßnahmen in Wartungs- und Freigabeprozesse integriert sind. Prüfer erwarten, dass Herstellerhinweise aktiv umgesetzt und im Betrieb nachweisbar angewendet werden.

Herstellerangaben zur Instandhaltung (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Herstellerangaben zur Instandhaltung

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung der vom Hersteller geforderten Instandhaltungsmaßnahmen, Intervalle und Sicherheitsvorkehrungen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebszustands

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Präventive Wartungsaufgaben und Intervalle (Inspektion, Schmierung, Austausch)
Sichere Wartungsbedingungen (Abschalten, Isolieren, Abkühlen)
Vorgaben zu Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien
Kalibrier- und Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Komponenten
Qualifikationsanforderungen an Servicepersonal und notwendige Werkzeuge/Messmittel
Kriterien für außerordentliche Wartung/Prüfung nach Störungen oder Überlast
Revisionsstand und Update-Regelung

Verantwortliche Stelle

Hersteller (liefert); Arbeitgeber/Unternehmer (setzt um); Facility Management (überführt in Wartungspläne/Arbeitsaufträge, Dokumentenlenkung)

Praxisrelevanz

Grundlage für CMMS/CAFM-Wartungspläne; Abgleich zwischen Herstelleranforderung und gelebter Praxis ist zentraler Auditpunkt

Erläuterung

Nach BetrSichV ist der sichere Zustand von Arbeitsmitteln dauerhaft zu gewährleisten. Herstellerangaben definieren hierfür den Mindeststandard. FM nutzt diese Angaben zur Erstellung detaillierter Wartungsarbeitspläne und zur Steuerung externer Dienstleister. Abweichungen zwischen Herstelleranforderung und tatsächlicher Wartungspraxis führen regelmäßig zu Beanstandungen. Bei Stromerzeugern und vergleichbar risikoreichen Maschinen müssen Aktualisierungen der Herstellerangaben unverzüglich in die FM-Systeme übernommen werden.

Informationen für die Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Informationssammlung für die Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Bündelung aller technischen, organisatorischen und betrieblichen Informationen zur Erstellung und Validierung der Gefährdungsbeurteilung für Werkstattausrüstung

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Arbeitsmittelidentifikation und Konfiguration (Typ, Standort, Umbauten)
Relevante Herstellerunterlagen (Sicherheits- und Wartungsinformationen)
Arbeitsplatzbedingungen (Layout, Zutritt, Lüftung, Verkehrswege)
Betriebsprofile (Tätigkeiten, Schichtmodelle, Nutzergruppen)
Instandhaltungs- und Servicemodell (intern/extern, Freigaben, Isolierung)
Störungs- und Ereignishistorie
Schnittstellen zu Notfallmaßnahmen und Unterweisungen

Verantwortliche Stelle

Unterschiedlich: Hersteller (technische Daten); Arbeitgeber/HSE (Organisation); Facility Management (Anlagen- und Betriebsdaten)

Praxisrelevanz

Erhöht die Prüfsicherheit der Gefährdungsbeurteilung durch nachvollziehbare Datengrundlage

Erläuterung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur so belastbar wie ihre Datengrundlage. Diese Informationssammlung stellt sicher, dass Annahmen transparent und überprüfbar sind. Facility Management führt diese Nachweise kontrolliert und aktualisiert sie bei Änderungen automatisch. Damit wird verhindert, dass veraltete oder generische Beurteilungen im Audit auffallen.

Informationen zu Notfallmaßnahmen (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Informationen zu Notfallmaßnahmen

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung standort- und anlagenspezifischer Notfallmaßnahmen bei Unfällen, Störungen oder gefährlichen Zuständen

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Notfallszenarien (Einklemmung, elektrischer Schlag, Brand, Abgasprobleme)
Sofortmaßnahmen (Not-Aus, Abschalten, Absichern)
Lage von Abschalt- und Trennstellen
Melde- und Eskalationskette
Erste-Hilfe- und Koordinationsregeln
Dokumentationspflichten nach Ereignissen
Regeln zur Wiederinbetriebnahme

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer; HSE; Facility Management

Praxisrelevanz

Bestandteil von Unterweisungen, Übungen und Prüfungen; Nachweis operativer Einsatzbereitschaft

Erläuterung

Notfallmaßnahmen müssen praktisch umsetzbar sein. FM stellt sicher, dass Not-Aus-Einrichtungen, Trennstellen und Meldewege bekannt und zugänglich sind und mit den Herstellerangaben übereinstimmen. Prüfer kontrollieren regelmäßig die Verfügbarkeit und Verständlichkeit dieser Informationen.

Protokoll über besondere Unterweisung (Arbeitsmittel)

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Protokoll über besondere Unterweisung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Beschäftigte geräte- und tätigkeitsbezogen unterwiesen wurden

Rechtsgrundlagen / Normen

BetrSichV (02.2_830)

Wesentliche Inhalte

Datum, Ort, Inhalt der Unterweisung
Teilnehmerliste
Qualifikation des Unterweisenden
Behandelte Themen (Betrieb, Gefahren, Notfallmaßnahmen)
Verwendete Unterlagen
Auffrischungsanforderungen

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer; HSE; Facility Management

Praxisrelevanz

Zentrales Auditdokument zum Nachweis der sicheren Nutzung

Erläuterung

Unterweisungsprotokolle belegen, dass Sicherheitsregeln aktiv vermittelt wurden. FM sorgt für Konsistenz zwischen Unterweisungsinhalten, Gefährdungsbeurteilung und realen Betriebsabläufen.

Nachweis der Qualifikation der prüfberechtigten Person für elektrische Handwerkzeuge

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Qualifikationsnachweis prüfberechtigte Person – elektrische Handwerkzeuge

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der fachlichen Eignung zur Prüfung elektrischer Handwerkzeuge

Rechtsgrundlagen / Normen

VDI 4068-4 (32.1_6248)

Wesentliche Inhalte

Schulungs- und Qualifikationsnachweise
Umfang der Prüfberechtigung
Fortbildungs- und Gültigkeitsnachweise
Bezug zu Prüfverfahren und Dokumentation

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber/Unternehmer; Facility Management; HSE

Praxisrelevanz

Häufiger Prüfpunkt bei Audits; schützt vor unwirksamen Prüfungen

Erläuterung

Gerade elektrische Handwerkzeuge stehen im Fokus von Prüfungen. Ein sauber geführter Qualifikationsnachweis stellt sicher, dass Prüfungen rechtssicher und fachlich korrekt erfolgen.

Schutzkonzept für Arbeitsmittel

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Schutzkonzept für Arbeitsmittel (Werkstattausrüstung)

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung aller technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen für Bereitstellung, Betrieb, Instandhaltung und Überwachung von Werkstattausrüstung

Relevante Regelwerke

TRBS 1111; TRBS 1115

Wesentliche Inhalte

Geltungsbereich (Maschinen, Werkzeuge, Zonen, Tätigkeiten)
Bezug auf Gefährdungsbeurteilungen und Risikoprioritäten
Schutzmaßnahmenhierarchie (technisch / organisatorisch / PSA)
Zugangs-, Nutzungs- und Aufsichtsregeln
Instandhaltungs- und Reparaturfreigaben (Lockout/Tagout, Wiederinbetriebnahme)
Wirksamkeitskontrolle (Begehungen, Prüfungen, Kennzahlen)
Schnittstellensteuerung (Fremdfirmen, Parallelbetrieb, Schichtwechsel)
Änderungsmanagement und Versionshistorie

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber (Freigabe); Facility Manager (Umsetzung und Integration); Arbeitssicherheit/HSE (fachliche Aufsicht)

Praxisrelevanz

Zentrales Prüf- und Steuerungsdokument bei Behörden- und BG-Audits

Erläuterung

Das Schutzkonzept ist das zentrale Steuerungsdokument für die sichere Werkstattorganisation. Während TRBS 1111 den risikobasierten Managementansatz vorgibt, konkretisiert TRBS 1115 die Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln. Im FM-Alltag wird das Schutzkonzept genutzt, um Werkstattlayouts, Zutrittsregelungen, Freigabeverfahren und Instandhaltungsprozesse miteinander zu verzahnen. Bei Prüfungen wird nicht nur das Vorhandensein, sondern insbesondere die praktische Umsetzung der definierten Maßnahmen bewertet.

Unfall- und Schadensbericht für Arbeitsmittel

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Unfall- und Schadensbericht für Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Einheitliche Dokumentation von Unfällen, Beinaheereignissen, Schäden und gefährlichen Zuständen

Relevante Regelwerke

BetrSichV; TRBS 3151 (TRGS 751)

Wesentliche Inhalte

Ereignisart und Klassifikation
Zeit, Ort, Arbeitsmittel, Tätigkeit
Sofortmaßnahmen (Abschaltung, Absicherung)
Sachverhaltsdarstellung und Erstbewertung
Verletztenversorgung (falls zutreffend)
Melde- und Eskalationskette
Ursachenanalyse (technisch/organisatorisch/menschlich)
Korrektur- und Präventionsmaßnahmen (CAPA)
Freigabe zur Wiederinbetriebnahme

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber (Prozessverantwortung); HSE (Untersuchung); Facility Manager (technische Maßnahmen und Freigabe)

Praxisrelevanz

Grundlage für BG-Prüfungen, Versicherungsfälle und kontinuierliche Verbesserung

Erläuterung

Unfall- und Schadensberichte stellen sicher, dass Ereignisse systematisch erfasst und ausgewertet werden. Besonders in Werkstätten mit brennbaren Stoffen, Stäuben oder Dämpfen ist die Anlehnung an TRBS 3151 relevant. Facility Management sorgt dafür, dass betroffene Arbeitsmittel gesperrt, Mängel behoben und erst nach dokumentierter Freigabe wieder in Betrieb genommen werden. Prüfer achten darauf, ob aus Ereignissen nachweisbare Verbesserungen abgeleitet wurden.

Herstellerunterlagen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Herstellerunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Technische Grundlage für eine arbeitsmittelbezogene, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung

Relevante Regelwerke

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Bestimmungsgemäßer Gebrauch / Fehlanwendung
Warnhinweise und Restrisiken
Schutzeinrichtungen und Sicherheitsfunktionen
Aufstellungs- und Betriebsgrenzen
Instandhaltungsanforderungen mit Sicherheitsbezug
Qualifikationsanforderungen
Aktualisierungen und Sicherheitsmitteilungen

Verantwortliche Stelle

Hersteller (Bereitstellung); Arbeitgeber (Berücksichtigung); Facility Manager (Dokumentenlenkung)

Praxisrelevanz

Prüfkriterium zur Validierung von Gefährdungsbeurteilungen

Erläuterung

Gefährdungsbeurteilungen müssen auf den realen technischen Eigenschaften der eingesetzten Arbeitsmittel basieren. Herstellerunterlagen liefern hierfür die verbindliche Referenz. Im FM werden diese Unterlagen versionskontrolliert geführt und mit Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Wartungsplänen abgeglichen. Änderungen an Maschinen oder Prozessen machen eine Neubewertung zwingend erforderlich.

Vermerk über die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Vermerk zur regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig und anlassbezogen überprüft werden

Relevante Regelwerke

BetrSichV

Wesentliche Inhalte

Referenz zur geprüften Gefährdungsbeurteilung
Datum, Prüfer, Anlass
Bewertung von Änderungen und Ereignissen
Ergebnis (gültig / Anpassung erforderlich)
Maßnahmenliste und Fristen
Freigabe und Versionsnachverfolgung

Verantwortliche Stelle

Arbeitgeber; HSE; Facility Manager

Praxisrelevanz

Zentrales Auditdokument gegen „statische“ Gefährdungsbeurteilungen

Erläuterung

Werkstätten unterliegen ständigen Veränderungen. Der Review-Vermerk zeigt, dass der Betreiber auf neue Risiken reagiert und seine Schutzmaßnahmen anpasst. Facility Management liefert hierfür die betrieblichen Daten (Instandhaltung, Störungen, Begehungen) und setzt notwendige Änderungen um.

Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen

Feld

Beschreibung

Dokumenttitel / -typ

Verpflichtung von Lieferanten zur Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen

Zweck & Geltungsbereich

Verbindliche Regelung zur Arbeitssicherheit bei Lieferung, Montage, Wartung und Entsorgung

Relevante Regelwerke

DGUV Vorschrift 1

Wesentliche Inhalte

Geltungsbereich der Leistungen
Verbindliche Standort- und Werkstattregeln
Qualifikations- und Unterweisungspflichten
Permit-to-Work und Aufsichtspflichten
Meldepflichten bei Ereignissen
Stop-Work-Befugnis
Sanktionen bei Verstößen

Verantwortliche Stelle

Auftraggeber; Lieferant/Fremdfirma; Facility Manager

Praxisrelevanz

Wesentliches Prüfkriterium bei BG- und Haftungsprüfungen

Erläuterung

DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Betreiber zur Steuerung externer Personen. In der Praxis wird diese Verpflichtung in Verträge, Einweisungen und Freigabeprozesse integriert. Facility Management überwacht die Umsetzung vor Ort und stellt sicher, dass Fremdfirmen den gleichen Sicherheitsstandard einhalten wie eigenes Personal.