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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Mitbestimmung der Stakeholder in der Industrie

Facility Management: Industrie » Strategie » Stakeholder » Mitbestimmung

Industrielles Facility Management (IFM): Schwerpunkt Mitbestimmung

Das industrielle Facility Management (IFM) umfasst spezialisierte Dienstleistungen und technische Unterstützung für Industrieanlagen und Produktionsumgebungen. Hierzu gehören der Betrieb und die Wartung technischer Anlagen, Energieversorgung, Instandhaltung, Produktionsunterstützung, Gebäudesicherheit sowie Arbeits- und Umweltschutz. Der Fokus liegt auf der Sicherstellung der Betriebssicherheit, der Effizienzsteigerung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Angesichts der tiefgreifenden Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Organisation ist die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein essenzieller Bestandteil des industriellen Facility Managements. Das industrielle Facility Management erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Management, Facility Teams und Betriebsrat, um Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß §§ 87, 90 und 111 BetrVG ist unverzichtbar, um sicherzustellen, dass Maßnahmen sozialverträglich, rechtskonform und zukunftsorientiert umgesetzt werden. Klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Kommunikation und ein Fokus auf Schulung und Gesundheitsschutz schaffen die Grundlage für ein erfolgreiches und mitarbeiterfreundliches industrielles Facility Management.

Gemeinsam gestalten: Die Rolle der Stakeholder in der industriellen Mitbestimmung

Technische Anlagen und Instandhaltung

  • Relevanz: Die Wartung und der Betrieb technischer Anlagen beeinflussen die Sicherheit, Effizienz und den Produktionsablauf.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Schulungen für Instandhaltungsteams, um den sicheren Umgang mit komplexen Industrieanlagen sicherzustellen.

Energie- und Ressourcenmanagement

  • Relevanz: Die effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen trägt zur Kostenoptimierung und Nachhaltigkeit bei, beeinflusst jedoch auch die Arbeitsbedingungen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann im Rahmen von § 80 Abs. 1 BetrVG auf nachhaltige und umweltfreundliche Lösungen hinwirken.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass erneuerbare Energien vorrangig genutzt werden und Mitarbeitende im Umgang mit neuen Energiesystemen geschult werden.

Sicherheit und Arbeitsschutz

  • Relevanz: Industrielle Umgebungen bergen spezifische Risiken, z. B. durch Maschinen, Chemikalien oder hohe Arbeitsbelastungen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Einführung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert die Einführung eines automatisierten Systems zur Erkennung von Sicherheitsrisiken in Produktionsbereichen.

Digitalisierung und Automatisierung

  • Relevanz: Industrie 4.0 und Smart-Factory-Konzepte führen zu einer zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung, was Arbeitsplätze und Qualifikationsanforderungen verändert.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden überwachen könnten.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass ein neues System zur Maschinenüberwachung keine personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden erfasst.

Outsourcing und Fremdfirmenmanagement

  • Relevanz: Der Einsatz externer Dienstleister für Instandhaltung, Reinigung oder Sicherheitsdienste beeinflusst interne Arbeitsstrukturen und -bedingungen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Ordnung im Betrieb und kann faire Standards für Fremdfirmen einfordern.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass externe Dienstleister dieselben Sicherheitsstandards wie interne Mitarbeitende erfüllen müssen.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Arbeitszeitregelungen: Schichtpläne und Pausenregelungen für Instandhaltungsteams und andere im IFM tätige Mitarbeitende.

  • Technische Einrichtungen: Regelungen zur Einführung digitaler Überwachungssysteme und zum Schutz personenbezogener Daten.

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung, Schulungen und Bereitstellung von Schutzausrüstung.

  • Nachhaltigkeit und Umweltmanagement: Verpflichtung zur Nutzung energieeffizienter Technologien und umweltfreundlicher Verfahren.

  • Outsourcing und Fremdfirmenmanagement: Standards für Arbeitsbedingungen und Qualifikationsanforderungen externer Dienstleister.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie BetrVG, ArbSchG und EnEV.

  • Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen und fördern die Akzeptanz bei der Belegschaft.

  • Sicherheit und Effizienz: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Minimierung von Risiken.

  • Nachhaltigkeit: Förderung ressourcenschonender und umweltfreundlicher Lösungen.

Einführung neuer Technologien

  • Problem: Ein neues System zur Maschinenüberwachung könnte auch die Arbeitsweise der Mitarbeitenden kontrollieren.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass das System ausschließlich zur Überwachung technischer Anlagen verwendet wird und keine personenbezogenen Daten erfasst.

Sicherheitsmaßnahmen

  • Problem: In einem Produktionsbereich kommt es wiederholt zu Unfällen durch mangelhafte Schutzausrüstung.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert die Bereitstellung hochwertiger Schutzausrüstung und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen.

Outsourcing von Instandhaltungsarbeiten

  • Problem: Ein externer Dienstleister soll Wartungsarbeiten übernehmen, ohne interne Mitarbeitende ausreichend einzuweisen.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass der Dienstleister umfassend in betriebliche Sicherheitsstandards eingewiesen wird.

Nachhaltigkeit im Energieeinsatz

  • Problem: Hohe Energiekosten durch veraltete Heizsysteme in einer Produktionshalle.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert die Umstellung auf eine energieeffiziente Lösung, z. B. Wärmepumpen, und unterstützt Schulungen für die Mitarbeitenden.

Digitalisierung und Automatisierung

  • Herausforderung: Neue Technologien können Arbeitsplätze gefährden oder Qualifikationsanforderungen erhöhen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Weiterbildung und Umschulungen, um die Mitarbeitenden auf neue Anforderungen vorzubereiten.

Kosten- und Effizienzdruck

  • Herausforderung: Kostensenkungsmaßnahmen können die Qualität der Arbeitsbedingungen beeinträchtigen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert langfristige Lösungen, die sowohl wirtschaftlich als auch mitarbeiterfreundlich sind.

Sicherheit und Gesundheit

  • Herausforderung: Sicherheitsstandards könnten zugunsten von Effizienz vernachlässigt werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen priorisiert und regelmäßig überprüft werden.

Nachhaltigkeit

  • Herausforderung: Investitionen in nachhaltige Technologien können auf Widerstand stoßen.

  • Lösung: Der Betriebsrat argumentiert mit langfristigen Einsparungen und ökologischen Vorteilen.