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Industrielles Facility Management: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Industrie » Strategie » Gefährdungsbeurteilung

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im industriellen Umfeld zur Identifikation von Risiken und Sicherstellung des Arbeitsschutzes.

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Industrielles Facility Management

Industrielles Facility Management (FM) geht über die reine Verwaltung von Gebäuden hinaus: Es umfasst sämtliche technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Aufgaben, die in einem industriellen Umfeld anfallen. Neben der Instandhaltung von Produktionseinrichtungen und technischen Gebäudesystemen spielt auch die Steuerung von Energieversorgung, Abfall- und Entsorgungsprozessen sowie Sicherheits- und Reinigungsleistungen eine zentrale Rolle. Eine Gefährdungsbeurteilung für das industrielle Facility Management ist zwingend, da FM in der Produktion vielfältige Risiken birgt (elektrisch, mechanisch, thermisch, chemisch, organisatorisch).

Eine systematische Vorgehensweise – Erfassung aller FM-relevanten Anlagen und Tätigkeiten, Bewertung der Gefahren, Festlegung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen – gewährleistet Sicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit im industriellen Umfeld.

Rechtliche Aspekte im Facility Management

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • § 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen für alle Tätigkeiten im Betrieb zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen.

  • Dies schließt sowohl betriebsinterne Arbeiten als auch solche ein, die im Rahmen des Facility Managements (FM) ausgeführt werden (z. B. Wartung von Produktionsanlagen, Haus- und Gebäudetechnik).

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Betrifft die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z. B. Druckbehälter, Aufzüge, Krane).

  • Das FM-Team kann verantwortlich sein für Prüftermine, Instandhaltung und sichere Montage/Demontage solcher Anlagen.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Relevanz bei Umgang mit Reinigungsmitteln, Schmierstoffen, Kühlmitteln, Chemikalien in der Gebäudetechnik (Kältemittel in Klimaanlagen).

  • Auch bei der Reinigung von Industriebereichen oder Umgang mit Gefahrstoffen in der Produktionsinfrastruktur sind GBU-Pflichten zu beachten.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verlangt eine systematische Gefährdungsermittlung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen in allen Bereichen des Unternehmens.

  • Spezielle DGUV-Vorschriften können anwendbar sein, z. B. für elektrischen Betrieb (DGUV Vorschrift 3) oder Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68).

Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

  • Oft sind im industriellen FM Fremdfirmen oder Subunternehmen im Einsatz (z. B. für Wartung, Reinigung, Umbauten). Nach § 8 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 müssen Gefährdungsbeurteilungen abgestimmt werden.

Vielfältige Aufgabenbereiche

  • FM erstreckt sich von der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Elektrik) über Energieversorgung (Dampf, Druckluft, Kälte) bis zur Instandhaltung von Produktions- und Versorgungsanlagen.

  • Verschiedene Tätigkeiten bergen unterschiedliche Gefahren (elektrische Gefährdungen, Absturzrisiken, Umgang mit Chemikalien, Lärm, Hitze, etc.).

Wechselseitige Einflüsse

  • Industrieräume sind oft eng mit der Produktion verzahnt. FM-Mitarbeitende arbeiten in Bereichen, in denen Maschinen laufen, Gefahrstoffe vorhanden sind oder hohe logistische Bewegungen stattfinden (Staplerverkehr).

  • Die Koordination und Abstimmung mit Produktionsteams ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden (z. B. Sicherheitsabschaltungen bei Wartung).

Überwachungsbedürftige Anlagen

  • Typisch im industriellen FM sind Druckbehälter, Aufzüge, Hebebühnen, Krananlagen und Sprinkleranlagen. Sie unterliegen speziellen Prüfpflichten (z. B. ZÜS-Prüfungen) und erfordern eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV.

Fremdfirmenmanagement

  • Industrieräume erfordern häufig externe Fachfirmen (z. B. Schweißarbeiten am Rohrleitungsnetz, Montage von Lüftungsschächten).

  • Das FM koordiniert solche Einsätze: Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsunterweisungen sind dabei besonders wichtig (z. B. Permit-to-work bei Heißarbeiten).

Haftungsrisiko und Arbeitssicherheit

  • Mängel in Wartung und Organisation des FM können zu Produktionsausfällen, Maschinenschäden oder Unfällen führen.

  • Arbeitgeber bleibt haftbar, wenn Unfälle auf unzureichende Schutzmaßnahmen zurückzuführen sind.

Elektrische Gefährdungen

  • Wartung von Verteilerkästen, Schaltschränken, Beleuchtungsanlagen.

  • Lockout-Tagout-Verfahren häufig nötig, um spannungsfreie Zustände zu gewährleisten.

Mechanische und thermische Risiken

  • Wartung von Pumpen, Kompressoren, Lüftungs- und Klimageräten (rotierende Bauteile, heiße Oberflächen, unter Druck stehende Komponenten).

  • Quetsch- und Sturzgefahren bei Arbeit in Schächten oder auf Dächern (Absturzrisiko).

Umgang mit Gefahr- und Reinigungsstoffen

  • Korrosionsschutzmittel, Entkalker, Desinfektionsmittel oder Kältemittel in Klimaanlagen können chemische Gefährdungen bergen.

  • Reinigungsarbeiten in Produktionsbereichen mit öligen oder ätzenden Rückständen.

Brand- und Explosionsgefahren

  • Heißarbeiten (z. B. Schweißen an Rohrleitungen), Gasleckagen in Heizungs- oder Druckluftsystemen, Staubexplosionsgefahren bei Reinigungsmaßnahmen in Silos oder Absauganlagen.

  • Umgang mit brennbaren Lösemitteln oder Schmiermitteln.

Beengte Räume / Konfined Spaces

  • Kesselräume, Tanks, Kanäle oder unterirdische Versorgungsschächte können Sauerstoffmangel oder Akkumulation toxischer Gase aufweisen.

  • Erforderlich sind besondere Zugangsverfahren (Permit-to-work, Gasmessungen, Retter in Bereitschaft).

Verkehrswege und Koordination

  • Innerbetrieblicher Transport (Staplerverkehr, Routenzüge), Parallelbetrieb mit Produktionsmaschinen, Heben und Tragen schwerer Teile.

ISO 41000-Reihe (Facility Management)

  • Grundlegende Normenstruktur zum Aufbau von FM-Prozessen, allerdings keine direkten Arbeitsschutzvorschriften.

  • Kann jedoch helfen, FM-Aufgaben systematisch zu strukturieren.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention

  • Grundsätzlich für alle Unternehmensbereiche anwendbar, regelt auch den Umgang mit betrieblichen Risiken im FM.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

  • Konkrete Vorgaben zur Prüfung und Nutzung von Arbeitsmitteln (Druckbehältern, Hebezeugen, elektrotechnischen Anlagen).

  • Wichtig: TRBS 1201 (Prüfungen), TRBS 2141 (Anforderungen an Druckanlagen), TRBS 2111 (Schutzeinrichtungen), etc.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) / TRGS

  • Bei Umgang mit Chemikalien im technischen Gebäudemanagement, z. B. TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern).

DIN EN 13306 „Wartung – Instandhaltung

  • Grundsätze der Instandhaltung, können ergänzend als Rahmen für die Organisation herangezogen werden.

Erfassen der Tätigkeiten und Anlagen

  • Welche Bereiche fallen unter FM (Heizung/Lüftung/Klima, Druckluft, Abwasser-/Entsorgungssysteme, Infrastrukturanlagen)?

  • Welche Tätigkeiten (Wartung, Störungsbeseitigung, Reinigung, Umbauten)? Wer führt sie aus (eigene FM-Mitarbeitende, Fremdfirmen)?

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • U. a. mechanische, elektrische, thermische, chemische, Brand-/Explosionsgefahren, Absturzrisiken, Lärm, ergonomische Belastungen.

  • Miteinbezug vorhandener Dokumentationen: Herstellerangaben, Betriebsanleitungen, Prüfberichte, frühere Unfallberichte.

Maßnahmenableitung

  • Technisch: Schutzvorrichtungen (Absperrungen, Sicherheitsventile, Gaswarner), Kennzeichnung (Hinweisschilder, Warnleuchten), Absauganlagen.

  • Organisatorisch: Arbeitsfreigabesystem (Permit-to-work) bei Heißarbeiten, Koordination mit Produktion (zeitliche Abstimmungen, abgesicherte Wege), Fremdfirmenmanagement (Sicherheitsunterweisungen, Gefährdungsaustausch).

  • Personell: Qualifikation und Schulungen der FM-Mitarbeitenden (z. B. Elektrofachkraft), PSA (Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung, Atemschutz bei Reinigungs-/Chemieeinsätzen), Unterweisungen.

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG: Alle ermittelten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Prüfpläne, Verantwortlichkeiten festhalten.

  • Bei überwachungsbedürftigen Anlagen: Prüfbuch, ZÜS-Berichte, Wartungsprotokolle archivieren.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßig (z. B. jährlich), bei wesentlichen Änderungen (z. B. neue Anlagenteile, Umbauten, Prozessänderungen).

  • Einbeziehung von Erkenntnissen aus Störungen, Beinaheunfällen, Mitarbeiterrückmeldungen.

Verzahnung mit Produktionsleitung

  • Abstimmung mit Produktionsverantwortlichen und Arbeitssicherheitsbeauftragten, um Schnittstellen (z. B. Stillstände für Wartung, Sicherheitsabschaltungen) zu regeln.

  • Gemeinsame Planung von Umbauten und Renovierungen – FM-Belange und Produktion gleichermaßen berücksichtigen.

Fremdfirmenmanagement

  • Bei Einsätzen externer Dienstleister (Elektriker, Schlosser, Reinigungsfirmen) sind Sicherheits- und Zugangskonzepte (Ausweispflicht, Sicherheitsbriefing) unerlässlich.

  • Arbeitsfreigabeverfahren (Heißarbeiten, Arbeiten in beengten Räumen, Arbeiten an elektrischen Anlagen).

Digitalisierung / CAFM-Systeme

  • Computer-Aided Facility Management-Software kann Wartungstermine, Prüffristen und Dokumentationen zentral erfassen. Erleichtert das Erstellen und Aktualisieren von GBU-Informationen.

  • Online-Unterweisungen oder Apps zur Gefahrenmeldung können das FM-Team unterstützen.

Risikobasierte Priorisierung

  • Bei begrenzten Ressourcen sollte das FM-Team zuerst die Bereiche mit dem höchsten Gefährdungspotenzial bearbeiten (z. B. Druckbehälter, Gasleitungen).

  • Schrittweise Ergänzung weiterer Bereiche (Haustechnik, Parkareale, Büro- und Verwaltungsflächen).

Kommunikation

  • Offenlegung der GBU-Ergebnisse gegenüber Mitarbeitenden fördert die Akzeptanz.

  • Schulungen, Aushänge und Betriebsanweisungen halten alle Beteiligten (inkl. Fremdfirmen) auf dem neuesten Stand.